Die ZfOM Praxis

Willkommen in unserer Welt der Osteopathie!

Osteopathische Behandlung Frau
Osteopathische Behandlung Baby
Chiropraktische Behandlung Kopf und Kinnbereich
MT-Behandlung Becken und Schulter

In unserer Praxis stehen Sie und Ihr Wohlbefinden im Mittelpunkt. Jeder Mensch ist einzigartig – daher passen wir unsere Behandlung individuell an Ihre Bedürfnisse an. Erfahren Sie, wie Osteopathie Ihnen helfen kann, ein Leben in Balance zu führen.

Ganzheitliche Behandlung für Ihr Wohlbefinden
Die Osteopathie betrachtet den Körper als Einheit von Körper, Geist und Seele. Beschwerden entstehen oft durch Blockaden oder Dysbalancen, die den natürlichen Bewegungsfluss einschränken. Mit sanften, manuellen Techniken helfen wir Ihrem Körper, sein Gleichgewicht wiederzufinden und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

Osteopathie für jedes Alter
Unsere Praxis bietet osteopathische Behandlungen für Menschen jeden Alters – von Säuglingen bis zu Erwachsenen. Besonders bei Babys und Kindern kann die Osteopathie wertvolle Unterstützung leisten, etwa bei Entwicklungsverzögerungen, Verdauungsproblemen oder nach einer schweren Geburt.

Unser Therapieangebot

✔ Osteopathie – Ganzheitliche Behandlung für ein besseres Wohlbefinden

✔ Kinder- und Säuglingsosteopathie – Sanfte Unterstützung für die Kleinsten

✔ Chiropraktik – Gezielte Techniken zur Lösung von Blockaden

✔ Manuelle Therapie / Medizin – Individuelle Ansätze für Ihre Gesundheit

Lassen Sie sich von uns beraten...

…und erfahren Sie, wie unser Angebot an therapeutischen Behandlungen Ihr Wohlbefinden verbessern kann.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir freuen uns auf Sie!

Disclaimer / Delegationsverfahren:
Die Osteopathie ist eine Heilkunde, begründet durch den Arzt Andrew Taylor Still, welche mit den Händen, d.h. palpatorisch, ausgeführt wird. Im Zentrum der Diagnose- und Therapiekonzepte der Osteopathie stehen die Ertastung und Behandlung von Verspannungen und Bewegungseinschränkungen im Körper. Die Abgabe von Osteopathie ist in Deutschland Ärzten und Inhabern der uneingeschränkten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (§ 1 HeilpG) vorbehalten. Physiotherapeuten oder Krankengymnasten – die nicht zugleich über die Erlaubnis nach § 1 HeilpG verfügen – dürfen im Rahmen physiotherapeutischer Behandlungen (z.B. Krankengymnastik, manuelle Therapie) selbständig osteopathische Techniken anwenden, soweit diese im Gebiet der Physiotherapie angesiedelt sind. Ärzte und Heilpraktiker dürfen im Rahmen osteopathischer Behandlungen die befunderhebende und therapeutische Vorgehensweise mittels osteopathischer Techniken auch an entsprechend qualifiziertes nicht ärztliches Personal, z. B. entsprechend fortgebildete Physiotherapeuten delegieren. Ausgenommen sind Techniken mit Impuls (HVLA).